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Statuten

Interessengemeinschaft Lehrkräfte des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungs-zentrums St.Gallen

Art. 1 Zweck
Die Interessengemeinschaft Lehrkräfte (IGL/BCH) des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums St.Gallen (GBS) ist ein Verein gemäss ZGB Art. 60 ff. Die IGL ist eine autonome Sektion des BCH St.Gallen-Appenzell. Sie vertritt die Interessen der Lehrerschaft gegenüber der Schulleitung und dem Arbeitgeber.

Art. 2 Mitgliedschaft
1) Lehrerinnen und Lehrer des GBS, unabhängig von Pensum und Anstellungsart können Mitglieder der IGL sein. Der Beitritt erfolgt durch die Bezahlung des Mitgliederbeitrages.

Kategorien von Mitgliedschaften:

1 IGL/BCH St.Gallen/Appenzell
2 + KLV SG
3 + BCH CH
4 + Fachzeitschrift Folio

Die Kategorie 1 ist die obligatorische Grundmitgliedschaft. Die zusätzlichen Mitgliedschaften mit ihren Leistungen sind bei der Bezahlung des Mitglieder-beitrages frei wähl- und kombinierbar.

2) Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch persönliche Austrittserklärung
b) durch Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrags
c) durch Ausschluss (Aktivitäten gegen die Interessen des Vereins irgendwelcher Art)

Der Mitgliederbeitrag richtet sich nach dem Pensum. Es wird unterschieden zwischen einem Pensum, das bis und mit 50% oder grösser als 50% ist.

Art. 3 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung tritt jährlich einmal im Zeitraum zwischen September und November zusammen. Auf Wunsch des Vorstands, oder wenn es mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangen, finden ausserordentliche Mitgliederversammlungen statt.

Art. 4 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Schuljahr.

Art. 5 Organe
Die Organe der IGL sind:

a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) das Präsidium
d) die Revisoren

Art. 6 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:

a) dem Präsidium
b) der Kassierin/dem Kassier
c) je einer Vertretung der GBS-Abteilungen
d) den Lehrerinnen- und Lehrervertretungen der Berufsschulkommission (BSK)
e) der Vertretung des BCH St.Gallen-Appenzell

Art. 7 Das Präsidium
Das Präsidium besteht aus einer Person oder zwei Personen. Es wird von der
Hauptversammlung gewählt.

Art. 8 Die weiteren Vorstandsmitglieder

  • Die Abteilungsvertretungen werden an den entsprechenden Abteilungs-konventen bestimmt.
  • Die Vertretung in den BCH St.Gallen-Appenzell wird an der Hauptversammlung gewählt.
  • Die Verwaltung der Finanzen übernimmt ein Vorstandsmitglied oder ein an der
    Hauptversammlung speziell dafür gewähltes Mitglied.
  • Eine Allgemeinbildende und eine Fach - Lehrperson werden an der Haupt-versammlung bestimmt und dem Lehrerkonvent des GBS als Vertretung des Lehrkörpers in die BSK vorgeschlagen.

Art. 9 Vertretung des Vereins
Das Präsidium oder durch den Vorstand bestimmte Vorstandsmitglieder vertreten den Verein nach aussen, unter anderem gegenüber dem Rektorat, in der BSK und in den Bereichsleiterkonferenzen.

Art. 10 Amtsdauer
Die Amtsdauer aller gewählten Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Ein Rücktritt während der Amtsdauer ist in begründeten Fällen möglich.

Art. 11 Finanzen
Der Jahresbeitrag der Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Art. 12 Revisoren
Die Kontrolle der Vereinskasse wird durch zwei Revisoren/Revisorinnen besorgt, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Art. 13 Arbeitsgruppen
Zur Behandlung spezieller Aufgaben können Arbeitsgruppen gebildet werden. Deren Leitung übernimmt in der Regel ein Mitglied des Vorstands.

Art. 14 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültig
abgegebenen Stimmen an der Mitgliederversammlung erfolgen.

Ergänzung
Ergänzend zu den Artikeln vorliegender Statuten gelten die ZGB Artikel 64-69 über die Organisation, die Artikel 70 bis 75 über die Mitgliedschaft und Artikel 76 bis 79 über die Auflösung.

Das vorliegende Reglement wurde durch die Mitglieder der IGL/BCH des GBS St.Gallen am 20. November 2008 genehmigt und an der HV vom 06.09.2011 ergänzt.

Für den Download der IGL-Statuten hier klicken.